Arbeitsvisum
Visumbeantragung per Post
Für mehr Kundenservice bietet das Russische Visazentrum die Annahme und Bearbeitung per Post eingereichter Visumanträge an.
Erforderliche Unterlagen
Für die Erteilung eines einmaligen oder mehrmaligen Arbeitsvisums sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Einladung im Original, ausgestellt von dem Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation oder dessen regionalen Vertretungen;
- Gültiger Reisepass, der noch mindestens zwei freie Seiten aufweist und 1,5 Jahre ab dem Einreisedatum auf dem erteilten Visum gültig sein muss. Der vorgelegte Pass darf keine Zweifel hinsichtlich der Echtheit seiner Zugehörigkeit dem Passinhaber erregen, keine nicht amtlich beglaubigten Vermerke, Eintragungen, Korrekturen oder Retuschierungen und keine ausgerissenen oder losen Blätter enthalten;
- Visumantrag, ausgefüllt in elektronischer Form auf der Internetseite visa.kdmid.ru in Sprachen Russisch oder Englisch. Alle Fragen im Visumfragebogen müssen vollständig beantwortet und alle Felder lückenlos ausgefüllt werden.
Bitte speichern Sie und drucken Sie Ihren Visumantrag aus. Das online ausgefüllte und ausgedruckte Visumformular wird vom Antragsteller/von der Antragstellerin eigenhändig unterzeichnet, die Unterschrift darf die dafür vorgesehene Feldgröße nicht überschreiten; - Ein aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate) in Farbe im Format 3,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme auf hellem Hintergrund, ohne verdunkelnde Brille und Kopfbedeckung (zulässig nur bei den Personen, deren Religion oder nationale Tradition sie dazu verpflichtet, vorausgesetzt, dass das Passfoto ebenfalls mit Kopfbedeckung aufgenommen wurde);
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Eine aktuelle Bestätigung der Auslandskrankenversicherung, gültig für die Russische Föderation für die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts.
Eine Auslandskrankenversicherung für den gewünschten Reisezeitraum können Sie auch vor Ort in Ihrem zuständigen Visazentrum oder online abschließen.
- Aktueller HIV-Test mit dem negativen Ergebnis (wenn die Aufenthaltsdauer im Rahmen der Visumgültigkeit über 3 Monate hinausgeht).
Wichtiger Hinweis! Die Konsularabteilung der Russischen Föderation kann im Verlauf eines Prüfverfahrens zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen auffordern, den Antragsteller zu einem Gespräch einbestellen oder die Bearbeitungsfrist verlängern.
Bitte beachten Sie! Falls Sie kein Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind, müssen folgende Unterlagen zusätzlich vorgelegt werden:
- Eine Berechtigung zum durchgängigen Aufenthalt in Deutschland für mehr als 90 Tage für Bürger folgender Staaten: Albanien, Bahrain, Venezuela, Haiti, Ägypten, Irland, Lesotho, Libyen, Mazedonien, Mali, Mexiko, Neuseeland, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Südkorea, Saudi Arabien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Sierra Leone, Äquatorialguinea, der Republik Südafrika und Japan.
Je nach nationaler Gesetzgebung kann eine Berechtigung zur vorübergehenden Wohnsitznahme, eine befristete Aufenthaltserlaubnis usw. als dokumentarischer Nachweis für den durchgängigen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Deutschland gelten.
- Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder ein anderes gleichwertiges Dokument für die Bürger von Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Vietnam, Georgien, Indien, Irak, Iran, China, Nordkorea, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Syrien, Somalia, der Republik Tschad, Sri Lanka, und Äthiopien.
Wichtig zu wissen
Ein reguläres Arbeitsvisum wird für deutsche Staatsangehörige, Staatsangehörige anderer Länder sowie für Staatenlose erteilt, die in die Russische Föderation zwecks Erwerbstätigkeiteinreisen wollen. Bei der Beantragung eines Arbeitsvisums ist eine Einladung vom Föderalen Migrationsdienst (FMS) vorzulegen. Ein Arbeitsvisum kann vor Ort verlängert werden, Grundlage für eine Verlängerung ist die Vorlage eines Arbeits- oder Dienstleistungsvertrags, abgeschlossen nach gesetzlichen Vorschriften der Russischen Föderation.
Ein Arbeitsvisum wird nur für eine einmalige Einreise bis zu 90 Tagen erteilt (mit Ausnahme von Visa für Hochqualifizierte).
Bitte beachten Sie! Versicherungspolicen müssen folgende Informationen enthalten:
- Datum des Versicherungsabschlusses;
- Nummer der Versicherungspolice;
- Name und Vorname des Versicherten;
- Angaben zum Versicherungsunternehmen;
- Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Rußland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken;
- Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschließlich der Überführung im Falle des Todes.
- Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschließlich Rußland; Europa, einschließlich Rußland);
- Unterschrift des Versicherers.
Versicherungspolicen - und Bestätigungen, darunter auch Versicherungskartenformulare mit Stempeln des Versicherungsunternehmens usw., die oben aufgeführte Forderungen nicht erfüllen und den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.