Geschäftsvisum

 

Geschäftsvisum

 

Erforderliche Unterlagen

Bei der Beantragung eines einmaligen, zweimaligen oder mehrmaligen Geschäftsvisums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Nachweis zum Reisezweck für ein Geschäftsvisum (nur ein Nachweis von den unten aufgeführten vorzulegen):

*Schriftliches Ersuchen
Das Ersuchen wird auf einem Briefbogen der einladenden Organisation erstellt und muss folgende Angaben enthalten:

a) zur eingeladenen Person – Name und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Nummer des Ausweispapiers, Zeitraum und Zweck der Reise, Häufigkeit der Einreise, Reiseroute;

b) zur gastgebenden juristischen Person, Organisation oder zum gastgebenden Unternehmen – vollständige Bezeichnung und Anschrift dieser juristischen Person, die Steueridentifikationsnummer, Register- und Anmeldungsnummer, Name und Funktionen des Unterzeichners (Generaldirektor oder Stellvertretende Direktor), Unternehmenssiegel.

  1. Gültiger Reisepass, der noch mindestens zwei freie Seiten aufweist und 6 Monate nach Visumablauf gültig sein muss. Der vorgelegte Pass darf keine Zweifel hinsichtlich der Echtheit seiner Zugehörigkeit dem Passinhaber erregen, keine nicht amtlich beglaubigten Vermerke, Eintragungen, Korrekturen oder Retuschierungen und keine ausgerissenen oder losen Blätter enthalten;
  2. Visumantragausgefüllt in elektronischer Form  auf der Internetseite visa.kdmid.ru in Sprachen Russisch oder Englisch. Alle Fragen im Visumfragebogen müssen vollständig beantwortet und alle Felder lückenlos ausgefüllt werden.
    Bitte speichern Sie und drucken Sie Ihren Visumantrag aus. Das online ausgefüllte und ausgedruckte Visumformular wird vom Antragsteller/von der Antragstellerin eigenhändig unterzeichnet, die Unterschrift darf die dafür vorgesehene Feldgröße nicht überschreiten;
  3. Ein aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate) in Farbe im Format 3,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme auf hellem Hintergrund, ohne verdunkelnde Brille und Kopfbedeckung (zulässig nur bei den Personen, deren Religion oder nationale Tradition sie dazu verpflichtet, vorausgesetzt, dass das Passfoto ebenfalls mit Kopfbedeckung aufgenommen wurde).
  4. Eine aktuelle Bestätigung der Auslandskrankenversicherung, gültig für die Russische Föderation für die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts.
    Eine Auslandskrankenversicherung für den gewünschten Reisezeitraum können Sie auch vor Ort in Ihrem zuständigen Visazentrum oder online abschließen.
  5. Deutsche Staatsangehörige müssen zusätzlich eine Verdienstbescheinigung bzw. einen gleichwertigen Nachweis als Garantie der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat vorlegen; 
    Als Rückkehrwilligkeitsnachweis kann vorgelegt werden:
    - Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits
    - und Verdienstbescheinigung
    - Registrierungsschein des eigenen Unternehmens (Gewerbeanmeldung)
    - Steuererklärung o. Bescheid vom Steuerberater
    - Kontoauszug - Rentnerausweis/ Rentenbescheid
    - Studentenausweis/BAFöG-Bescheid/Immatrikulationsbescheingung 
    - Grundbuchauszug

Wichtiger Hinweis! Die Konsularabteilung der Russischen Föderation kann im Verlauf eines Prüfverfahrens zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen auffordern, den Antragsteller zu einem Gespräch einbestellen oder die Bearbeitungsfrist verlängern.

Bitte beachten Sie! Falls Sie kein Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind, müssen folgende Unterlagen zusätzlich vorgelegt werden:

  1. Eine Berechtigung zum durchgängigen Aufenthalt in Deutschland für mehr als 90 Tage für Bürger folgender Staaten: Albanien, Bahrain, Venezuela, Haiti, Ägypten, Irland, Lesotho, Libyen, Mazedonien, Mali, Mexiko, Neuseeland, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Südkorea, Saudi Arabien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Sierra Leone, Äquatorialguinea, der Republik Südafrika und Japan.

Je nach nationaler Gesetzgebung kann eine Berechtigung zur vorübergehenden Wohnsitznahme, eine befristete Aufenthaltserlaubnis usw. als Nachweis für den durchgängigen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Deutschland  gelten.

  1. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder ein anderes gleichwertiges Dokument für die Bürger von  Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Vietnam, Georgien, Indien, Irak, Iran, China, Nordkorea, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Syrien, Somalia, der Republik Tschad, Sri Lanka, und Äthiopien.

Visum All Inclusive

Auf zahlreiche Anfragen unserer Kunden haben wir unsere Dienstleistungen erweitert und bieten nun die Visumbeschaffung für Russland als Komplettservice an.

Visum per Post

Für mehr Kundenservice bietet das Russische Visazentrum die Annahme und Bearbeitung per Post eingereichter Visumanträge an. 

Wichtig zu wissen

Ein reguläres Geschäftsvisum wird für deutsche Staatsangehörige, Staatsangehörige anderer Länder sowie für Staatenlose erteilt, die in die Russische Föderation für Geschäftszwecke einreisen wollen (Geschäftsverhandlungen, Seminare, Konferenzen, Verhandlungen mit den Geschäftspartnern).

Die Erteilungsvoraussetzung für ein Geschäftsvisum ist die Vorlage einer vom Föderalen Migrationsdienst  der Russischen Föderation (FMS) ausgestellten Einladung, einer Entscheidung (Befürwortung) vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation (MID) oder die Vorlage eines schriftlichen Ersuchens von der einladenden Organisation /dem einladenden Unternehmen.

Ein Geschäftsvisum wird für eine oder für zwei Einreisen bis zu 90 Tagen Aufenthaltsdauer, sowie für mehrere Einreisen bis zu 1 Jahr oder für die Dauer von 2 bis 5 Jahren erteilt. Die Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation mit einem mehrmaligen Geschäftsvisum darf die Gesamtdauer von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.

Ein mehrfaches Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr bei Vorlage eines schriftlichen Ersuchens im Original, laut Abkommensregelungen zwischen Russischen Föderation und EU, wird nur dann ausgestellt, wenn der Antragsteller im Vorjahr (innerhalb der letzten 12 Monaten) mindestens ein Visum (außer Transit) erhalten und dieses verwendet hat. Die Erteilung eines mehrfachen Visums mit einer Gültigkeit von 2 bis höchstens 5 Jahren setzt voraus, dass der Antragsteller in den zwei vorangegangenen Jahren zwei mehrfache Jahresvisa erhalten und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über Einreise und Aufenthalt in der Russischen Föderation verwendet hat.

Bitte beachten Sie! Versicherungspolicen müssen folgende Informationen enthalten:

  1. Datum des Versicherungsabschlusses;
  2. Nummer der Versicherungspolice;
  3. Name und Vorname des Versicherten;
  4. Angaben zum Versicherungsunternehmen;
  5. Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Rußland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken;
  6. Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschließlich der Überführung im Falle des Todes;
  7. Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschließlich Rußland; Europa, einschließlich Rußland);
  8. Unterschrift des Versicherers.

Versicherungspolicen - und Bestätigungen, darunter auch Versicherungskartenformulare mit Stempeln des Versicherungsunternehmens usw., die oben aufgeführte Forderungen nicht erfüllen und den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.

Für die Beantragung von mehrfachen Jahresvisa und Visa über ein Jahr hinaus muss der Antragsteller/ die Antragstellerin eine Auslandskrankenversicherung vorlegen, die für jeweilige Aufenthalte in Russland gültig ist. Bei weiteren Einreisen in die Russische Föderation muss ein ausländischer Staatsbürger eine gültige Versicherungspolice vorweisen. Das Fehlen einer Auslandskrankenversicherung kann zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen und zum Reiseverbot für Russische Föderation führen.