Newsletter

 

Privatvisum für Familienangehörige russischer Staatsbürger

 

Sehr geehrte Antragssteller für ein Privatvisa für nahe Verwandte russischer Staatsbürger

 

Ab dem 1. August 2024 sind Änderungen in Kraft getreten, die die Erteilung von Privatvisa für die mehrfache Einreise für nahe Verwandte russischer Staatsbürger für einen Zeitraum von bis zu 1 Jahr per Post ermöglichen. Das Visum wird ohne Beschränkung der Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation während der gesamten Gültigkeitsdauer des Visums ausgestellt. Wenn ein russischer Staatsbürger in der EU lebt, ist eine Beglaubigung seines Antrags durch einen russischen Notar nicht erforderlich.

 

Kontaktieren Sie uns bitte für nähere Informationen.

 

 

Weiter lesen

Betriebsferien vom 22.07. bis 31.07.2024 Ab 1. August sind wir wieder für Sie da

Betriebsferien

vom 22.07. bis 31.07.2024

Ab 1. August sind wir wieder für Sie da

Weiter lesen

Die „günstigen“ Visagebühren für Bürger der Europäischen Union sind seit dem 25.12.2023 weggefallen.

Die „günstigen“ Visagebühren für Bürger der Europäischen Union sind seit dem 25.12.2023 weggefallen. Das föderale Gesetz zur Aufhebung der vereinfachten Visaregelung mit den EU-Ländern, Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz trat am 25. Dezember 2023 in Kraft. Infolgedessen werden die Bürger der oben genannten europäischen Länder mit Visagebühren belastet, die durch die russische Gesetzgebung festgelegt sind und sich in den Gebührentarifen widerspiegeln, die durch die entsprechenden Verfügungen über die Botschaften der Russischen Föderation genehmigt wurden. Die Visagebühren für die komplette Beschaffung der Visa sind auf der Website aktualisiert. Diese finden Sie in jedem Auftragsformular.

Weiter lesen

Visum für Russland in Deutschland für Antragssteller mit Wohnsitz in ganz Europa

EU-Staatsangehörige können ohne Vorlage der Meldebescheinigung Ihre Visa beantragen, Staatsangehörige von nicht EU-Länder müssen eine Kopie des Aufenthaltstitels in der EU nachweisen.

Kontaktieren uns für weitere Details.

Weiter lesen

Neue Reisekrankenversicherung

Über unseren neuen Partner HanseMerkur können Sie die für Russland gültige Auslandskrankenversicherung und neuerdings die Incoming-Reisekrankenversicherung abschliessen.

 

Ab sofort können wir auch für Ihre Gäste aus dem Ausland während ihres Deutschlandbesuches eine Reisekrankenversicherung anbieten.

Folgen Sie bitte dem Link https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=282&adnr=4788022&locale=de_DE&wt=POPUP oder kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

 

Weiter lesen

Achtung! Neue Adresse ab dem 01.02.2023

Wir ziehen um!

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab dem 01.02.2023 schicken Sie bitte Ihre Visumunterlagen an die neue Anschrift:

 

VHS Visazentrum

Kirschbergstraße 26, 04159 Leipzig

 

Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleiben unverändert.

 

Weiter lesen

Privatvisum für nahe Verwandte russischer Staatsbürger

Sehr geehrte Damen und Herren!  

Ab dem 1. September 2021 sind Änderungen in Kraft getreten, die die Erteilung von Privatvisa für die mehrfache Einreise für nahe Verwandte russischer Staatsbürger für einen Zeitraum von bis zu 1 Jahr ermöglichen. Das Visum wird ohne Beschränkung der Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation während der gesamten Gültigkeitsdauer des Visums ausgestellt.

Art. 2 des Föderalen Gesetzes vom 15.08.1996, Nr. 114-FZ "Über das Verfahren der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise in die Russische Föderation" bestimmt den Begriff "nahe Angehörige". Nahe Verwandte sind Ehegatten, Eltern (Adoptiveltern), Kinder (Adoptivkinder), Schwiegerkindern, Voll- und Halbgeschwister, Großväter, Großmütter, Enkel. Gemäß Art. 25 Abs. 4 des Gesetzes ist für die Erteilung eines Privatvisums die Auslandsvertretung zuständig. Die Entscheidung über die Visumerteilung wird aufgrund eines schriftlichen Antrages eines Staatsbürgers der Russischen Föderation für seine Familienmitglieder und nahe Verwandte getroffen. Die fehlende Meldebestätigung in der Russischen Föderation eines russischen Staatsbürgers ist kein Grund, die Beantragung eines Privatvisums auf der Grundlage des oben genannten Antrags abzulehnen. Wenn ein Bürger der Russischen Föderation keine Möglichkeit hat, bei der Beantragung eines Visums für seine nahen Verwandten persönlich anwesend zu sein, muss die von einem russischen Notar (einschließlich des Notars der Botschaft / des Generalkonsulats) beglaubigte Einladung im Original vorgelegt werden. Eine solche Einladung muss folgende Punkte enthalten: den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Staatsbürgerschaft, das Geschlecht, die Passnummer, die Meldeadresse und die Adresse des tatsächlichen Wohnsitzes des russischen Staatsbürgers (bei der Wohnsitz in der Russischen Föderation), sowie den vollständigen Namen der eingeladenen Person, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht, die Nummer des Reisepasses, die Anzahl der Einreise, der Reisezweck, die beantragte Gültigkeitsdauer des Visums, der beabsichtigte Wohnort des Visumantragstellers, und die Städte, die besucht werden.

In beiden Fällen kann der Antragsteller ein Privatvisum mit einmaliger oder zweimaligen Einreisemöglichkeiten für bis zu 90 Tage oder ein sog. Multivisum für bis zu 1 Jahr beantragen. Zusätzlich zur Einladung sind unbedingt Originale oder beglaubigte Kopien von Dokumenten vorzulegen, die den Verwandtschaftsgrad bestätigen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde usw.), die kopiert und an den Antragsteller zurückgegeben werden, sowie alle anderen für die Erteilung eines Visums erforderlichen Unterlagen.

Weiter lesen

PCR-Test für die Einreise nach Russland

Am 17. Oktober 2022 wurde das bisherige Erfordernis der Vorlage eines PCR-Tests für die Einreise nach Russland für Ausländer aufgehoben.

Weiter lesen

Seit dem 15. Juli 2022 bestehen von russischer Seite keine Einschränkungen beim Überschreiten der Landgrenze mehr.

Seit dem 15. Juli 2022 bestehen von russischer Seite keine Einschränkungen beim Überschreiten der Landgrenze mehr, jedoch müssen ausländische Reisende zur Einreise nach Russland auch über die Landgrenze unverändert einen negativen PCR-Test vorweisen können.

Die Nutzung deutscher Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit weitgehend nicht möglich. Somit ist auch das Abheben von Bargeld an Bankautomaten nicht möglich. Daher sollte vor Ankunft in Russland Vorsorge zur Geldversorgung getroffen werden. Es besteht ein EU-Verbot zur Ausfuhr von EUR-Banknoten nach Russland über den Eigenbedarf hinaus. Der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte, rein nicht-kommerzieller Gebrauch). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Laut Hinweisen kontrollieren vor allem polnische und litauische Grenzbeamten dies beim Übertritt nach Kaliningrad bisweilen genau, wenn auch nicht systematisch. Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen vor einiger Zeit die Ausfuhr von EUR nach RUS auf 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD derzeit untersagt.

Weiter lesen

Einreise von Ausländern nach Russland

Alle deutsche Staatsbürger und Ausländer, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, können weiterhin ein russisches Visum jeglicher Art beantragen.

Seit dem 15.07.2022 wurden alle Einreiseeinschränkungen nach Russland aufgehoben. Es muss ferner weiterhin ein PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden alt ist.

Beantragen Sie bitte Ihr Visum bequem von zu Hause aus über unseren Postservice Visazentrum Leipzig, damit sparen Sie Zeit und schützen Ihre Gesundheit. 

Unser Postauftragsformular finden Sie auf unserer Internetseite unter „Auftragsformulare“

Weiter lesen

Einreise nach Russland

Russland-Visa werden weiterhin seitens der konsularischen Auslandsvertretungen der Russischen Föderation in Deutschland (https://mid.ru/de/maps/de/) auf Grundlage von Einladungen zur Einreise nach Russland ausgestellt.

Die Reisemöglichkeiten nach und aus Russland per Flugzeug bestehen derzeit über folgende Länder und teilweise über deren Fluggesellschaften: Armenien, Ägypten, Kasachstan, Serbien, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate.

Auf dem Landweg können Sie nur dann nach Russland einreisen, wenn man nahe Verwandte in der RF hat und dies anhand von Dokumenten nachweisen kann, oder wenn man eine Sondergenehmigung „Einreisebewilligung“ von der Migrationsbehörde Russlands hat (dieses Dokument kann zusätzlich bei VHS Visazentrum bestellt werden, bitte per E-Mail anfragen). In dem Fall können Sie per Zug oder mit dem Auto/Bus in Russland einreisen.

Zusätzliche Informationen können Sie auch unter https://russland.ahk.de/news/qa-ein-und-ausreise-nach-aus-russland entnehmen.

Hier finden Sie auch nützliche Informationen zur Einreise nach Russland: https://russlandahk.sharepoint.com/sites/web/Documents/Forms/AllItems.aspx?id=%2Fsites%2Fweb%2FDocuments%2Frussland%2Eahk%2Ede%2FNews%2F2022%2FQ%20%26%20A%20Ein%2D%20und%20Ausreise%20nach%20aus%20Russland%2FAusreise%5Fnach%20D%5Fde%2Epdf&parent=%2Fsites%2Fweb%2FDocuments%2Frussland%2Eahk%2Ede%2FNews%2F2022%2FQ%20%26%20A%20Ein%2D%20und%20Ausreise%20nach%20aus%20Russland&p=true

Weiter lesen

Touristenvisa bis zu 6 Monate

Sehr geehrte Damen und Herren, 

aufgrund der Änderung des Bundesgesetzes „Über das Verfahren der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise in die Russische Föderation“, kann nun einem ausländischen Staatsbürger

ein Touristenvisum mit einmaliger oder zweimaliger Einreisemöglichkeit für bis zu 3 Monate oder ein mehrfaches Touristenvisum für bis zu 6 Monate ausgestellt werden.

Die Gesamtaufenthaltsdauer eines ausländischen Touristen in der Russischen Föderation mit einem mehrfachen Touristenvisum darf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.

Bitte beachten Sie, dass das Verfahren für die Genehmigung und Ausstellung von ein- und zweimalige Touristenvisa unverändert bleibt. Visumanträge ausländischer Staatsbürger für ein mehrfaches Touristenvisum werden innerhalb von 15 Werktagen bearbeitet. Die Liste der Dokumente für ein Touristenvisum bleibt unverändert. Bei der Beantragung eines Multivisums muss die Krankenversicherung mindestens den Zeitraum der ersten Einreise abdecken. Es ist dabei nicht erforderlich, vorherige Visa vorzulegen. 

 Bitte beachten Sie die auf Grund der Covid-19-Pandemie bestehenden Reisebeschränkungen. Die Einreise ist nur dann möglich, wenn das jeweilige Land im Annex 1. der Regierungsverordnung Nr. 635-p vom 16.03.2020 enthalten ist. 

Weiter lesen

die Einreise von Ausländern nach Russland

Sehr geehrte Kunden,

 

die Russische Föderation hat die Erteilung aller Visa-Kategorien für deutsche Staatsbürger und Ausländer mit legalem Wohnsitz in Deutschland wieder aufgenommen.

Ab sofort können Sie bei uns jede Art von Visum beantragen.

 

Beantragen Sie bitte Ihr Visum von zu Hause aus über unseren Postservice, damit sparen Sie die Zeit und schützen Ihre Gesundheit. Unsere Visumantragszentren in München und in Berlin bleiben bis auf weiteres geschlossen.

 

Die Einreise nach Russland wird aktuell nur mit einem gültigen Visum und entsprechenden PCR Test genehmigt.

Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen.
Eine Quarantäne muss aktuell nicht vorgenommen werden
.

Außerdem muss die Einreise per Direktflug ab Deutschland erfolgen.

Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen in dieser Zeit an uns schriftlich, telefonisch (14:00 Uhr–17:00 Uhr) oder per E-Mail: Info-service@vhs-germany.com.

 

Ihr Visazentrum VHS

Weiter lesen

die Einreise von Ausländern nach Russland ist weiterhin eingeschränkt.

Sehr geehrte Kunden,

die Einreise von Ausländern nach Russland ist weiterhin eingeschränkt.

Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen.

Nicht-russische Staatsangehörige, die zu Erwerbszwecken nach Russland einreisen, sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.

Eine genaue Frist der Aufhebung der bestehenden Einreisebeschränkungen lässt sich derzeit noch nicht absehen.

Weiter lesen

aktuelle können die Reisenden nach Russland

Sehr geehrte Kunden,

 

aktuelle können die Reisenden nach Russland Ihre Visumanträge für folgende Visakategorien stellen:

  1. Privatvisum auf Einladung des Außenministeriums oder des Innenministeriums Russlands sowie Privatvisum für Familienangehörige auf Antrag von Bürgern der Russischen Föderation mit legalem Wohnsitz in der EU;

  1. Geschäftsvisum auf Einladung des Außenministeriums oder des Innenministeriums Russlands für Fahrer, Flugzeugbesatzung und Techniker als Wartungspersonal;

  1. Arbeits- und Humanitärvisa für hochqualifizierte Fachkräfte im Bereich Sport und Wirtschaft auf Einladung des Außenministeriums oder des Innenministeriums Russlands.

 

Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen in dieser Zeit an uns schriftlich, telefonisch oder per E-Mail: Info-service@vhs-germany.com.

Weiter lesen