Privatvisum für nahe Verwandte russischer Staatsbürger

 

Privatvisum für nahe Verwandte russischer Staatsbürger

Sehr geehrte Damen und Herren!  

Ab dem 1. September 2021 sind Änderungen in Kraft getreten, die die Erteilung von Privatvisa für die mehrfache Einreise für nahe Verwandte russischer Staatsbürger für einen Zeitraum von bis zu 1 Jahr ermöglichen. Das Visum wird ohne Beschränkung der Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation während der gesamten Gültigkeitsdauer des Visums ausgestellt.

Art. 2 des Föderalen Gesetzes vom 15.08.1996, Nr. 114-FZ "Über das Verfahren der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise in die Russische Föderation" bestimmt den Begriff "nahe Angehörige". Nahe Verwandte sind Ehegatten, Eltern (Adoptiveltern), Kinder (Adoptivkinder), Schwiegerkindern, Voll- und Halbgeschwister, Großväter, Großmütter, Enkel. Gemäß Art. 25 Abs. 4 des Gesetzes ist für die Erteilung eines Privatvisums die Auslandsvertretung zuständig. Die Entscheidung über die Visumerteilung wird aufgrund eines schriftlichen Antrages eines Staatsbürgers der Russischen Föderation für seine Familienmitglieder und nahe Verwandte getroffen. Die fehlende Meldebestätigung in der Russischen Föderation eines russischen Staatsbürgers ist kein Grund, die Beantragung eines Privatvisums auf der Grundlage des oben genannten Antrags abzulehnen. Wenn ein Bürger der Russischen Föderation keine Möglichkeit hat, bei der Beantragung eines Visums für seine nahen Verwandten persönlich anwesend zu sein, muss die von einem russischen Notar (einschließlich des Notars der Botschaft / des Generalkonsulats) beglaubigte Einladung im Original vorgelegt werden. Eine solche Einladung muss folgende Punkte enthalten: den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Staatsbürgerschaft, das Geschlecht, die Passnummer, die Meldeadresse und die Adresse des tatsächlichen Wohnsitzes des russischen Staatsbürgers (bei der Wohnsitz in der Russischen Föderation), sowie den vollständigen Namen der eingeladenen Person, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht, die Nummer des Reisepasses, die Anzahl der Einreise, der Reisezweck, die beantragte Gültigkeitsdauer des Visums, der beabsichtigte Wohnort des Visumantragstellers, und die Städte, die besucht werden.

In beiden Fällen kann der Antragsteller ein Privatvisum mit einmaliger oder zweimaligen Einreisemöglichkeiten für bis zu 90 Tage oder ein sog. Multivisum für bis zu 1 Jahr beantragen. Zusätzlich zur Einladung sind unbedingt Originale oder beglaubigte Kopien von Dokumenten vorzulegen, die den Verwandtschaftsgrad bestätigen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde usw.), die kopiert und an den Antragsteller zurückgegeben werden, sowie alle anderen für die Erteilung eines Visums erforderlichen Unterlagen.