Seit dem 15. Juli 2022 bestehen von russischer Seite keine Einschränkungen beim Überschreiten der Landgrenze mehr.
Seit dem 15. Juli 2022 bestehen von russischer Seite keine Einschränkungen beim Überschreiten der Landgrenze mehr, jedoch müssen ausländische Reisende zur Einreise nach Russland auch über die Landgrenze unverändert einen negativen PCR-Test vorweisen können.
Die Nutzung deutscher Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit weitgehend nicht möglich. Somit ist auch das Abheben von Bargeld an Bankautomaten nicht möglich. Daher sollte vor Ankunft in Russland Vorsorge zur Geldversorgung getroffen werden. Es besteht ein EU-Verbot zur Ausfuhr von EUR-Banknoten nach Russland über den Eigenbedarf hinaus. Der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte, rein nicht-kommerzieller Gebrauch). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Laut Hinweisen kontrollieren vor allem polnische und litauische Grenzbeamten dies beim Übertritt nach Kaliningrad bisweilen genau, wenn auch nicht systematisch. Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen vor einiger Zeit die Ausfuhr von EUR nach RUS auf 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD derzeit untersagt.