Privatvisum

 

Privatvisum

 

Visumbeantragung per Post

Für mehr Kundenservice bietet das Russische Visazentrum die Annahme und Bearbeitung per Post eingereichter Visumanträge an. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Erteilung eines einmaligen oder zweimaligen Privatvisums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Nachweis zum Reisezweck für ein Privatvisum (bei Vorlage vom einem der unten aufgeführten Unterlagen):

1.1 Einladung für die Einreise in die Russische Föderation, ausgestellt vom Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation oder dessen regionalen Vertretungen;

1.2 Notariell beglaubigtes schriftliches Ersuchen von einem Staatsbürger der EU mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Russischen Föderation für die Einladung der Verwandten ersten Grades (Ehemann/Frau, Kinder, Eltern, Großeltern). Zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts ist von der einladenden Person Kopien von entsprechenden Unterlagen zum Aufenthaltsstatus vorzulegen, z.B. eine Aufenthaltserlaubnis;

*Als Verwandschaftsnachweis können amtliche Urkunden in Kopien vorgelegt werden. Bei den Ersuchen von Großeltern und Enkelkinder ist zum Nachweis der Verwandschaft ertsen Grades die Vorlage einer amtlichen nationalen Urkunde o.ä. in Kopie erforderlich.

1.3 Schriftliche Erklärung an das zuständige Generalkonsulat von einem (einer) russischen Staatsangehörigen mit der Bitte, den mitreisenden Familienanghörigen, ausländischen Staatsbürgern, Ehepartner oder minderjährigen Kindern, ein Visum auszustellen.

Zu der Erklärung sind folgende Unterlagen in Kopien beizulegen:
- Reisepass von dem russischen Staatsangehörigen,
- Aufenthaltserlaubnis (oder Visum) für Deutschland,
- Unterlagen zum Nachweis des Verwandschaftsgrades zu dem Antragsteller / zu der Atragstellerin (Geburtsurkunde des Kindes oder Heiratsurkunde). 

  1. Gültiger Reisepass, der noch mindestens zwei freie Seiten aufweist  und 6 Monate nach Visumablauf gültig sein muss. Der vorgelegte Pass darf keine Zweifel hinsichtlich der Echtheit seiner Zugehörigkeit dem Passinhaber erregen, keine nicht amtlich beglaubigten Vermerke, Eintragungen, Korrekturen oder Retuschierungen und keine ausgerissenen oder losen Blätter enthalten;

  2. Visumantragausgefüllt in elektronischer Form  auf der Internetseite visa.kdmid.ru in Sprachen Russisch oder Englisch. Alle Fragen im Visumfragebogen müssen vollständig beantwortet und alle Felder lückenlos ausgefüllt werden.
    Bitte speichern Sie und drucken Sie Ihren Visumantrag aus. Das online ausgefüllte und ausgedruckte Visumformular wird vom Antragsteller/von der Antragstellerin eigenhändig unterzeichnet, die Unterschrift darf die dafür vorgesehene Feldgröße nicht überschreiten;

  3. Ein aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate) in Farbe im Format 3,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme auf hellem Hintergrund, ohne verdunkelnde Brille und Kopfbedeckung (zulässig nur bei den Personen, deren Religion oder nationale Tradition sie dazu verpflichtet, vorausgesetzt, dass das Passfoto ebenfalls mit Kopfbedeckung aufgenommen wurde);

  4. Eine aktuelle Bestätigung der Auslandskrankenversicherung, gültig für die Russische Föderation für die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts.
    Eine Auslandskrankenversicherung für den gewünschten Reisezeitraum können Sie auch vor Ort in Ihrem zuständigen Visazentrum oder online abschließen..

  5. Deutsche Staatsangehörige müssen zusätzlich eine Verdienstbescheingung bzw. einen gleichwertigen Nachweis als Garantie für die Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat vorlegen.

    Als Rückkehrwilligkeitsnachweis kann vorgelegt werden:

    - Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits
    - und Verdienstbescheinigung
    - Registrierungsschein des eigenen Unternehmens (Gewerbeanmeldung)
    - Steuererklärung o. Bescheid vom Steuerberater
    - Kontoauszug
    - Rentnerausweis/ Rentenbescheid
    - Studentenausweis/BAFöG-Bescheid/Immatrikulationsbescheingung
    - Grundbuchauszug

Wichtiger Hinweis! Die Konsularabteilung der Russischen Föderation kann im Verlauf eines Prüfverfahrens zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen auffordern, den Antragsteller zu einem Gespräch einbestellen oder die Bearbeitungsfrist verlängern.

Bitte beachten Sie! Falls Sie kein Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind, müssen folgende Unterlagen zusätzlich vorgelegt werden:

  1. Eine Berechtigung zum durchgängigen Aufenthalt in Deutschland für mehr als 90 Tage für Bürger folgender Staaten: Albanien, Bahrain, Venezuela, Haiti, Ägypten, Irland, Lesotho, Libyen, Mazedonien, Mali, Mexiko, Neuseeland, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Südkorea, Saudi Arabien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Sierra Leone, Äquatorialguinea, der Republik Südafrika und Japan.

Je nach nationaler Gesetzgebung kann eine Berechtigung zur vorübergehenden Wohnsitznahme, eine befristete Aufenthaltserlaubnis usw. als dokumentarischer Nachweis für den durchgängigen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Deutschland  gelten.

  1. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder ein anderes gleichwertiges Dokument für die Bürger von  Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Vietnam, Georgien, Indien, Irak, Iran, China, Nordkorea, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Syrien, Somalia, der Republik Tschad, Sri Lanka, und Äthiopien.

Wichtig zu wissen

Ein reguläres Privatvisum wird für deutsche Staatsangehörige, Staatsangehörige anderer Länder sowie für Staatenlose erteilt, die in die Russische Föderation zu Besuchszwecken einreisen wollen.

Ein Privatvisum kann auch für die Einreise in die Russische Föderation zum Zwecke der Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe, zum Besuch eines schwer kranken Verwandten ersten Grades oder zur Beerdigung eines nahen Verwandten erteilt werden (bei Vorlage entsprechender Nachweise).

Ein Privatvisum wird bis zu 90 Tagen für einmalige oder zweimalige Einreise ausgestellt.

Bitte beachten Sie! Versicherungspolicen müssen folgende Informationen enthalten:

  1. Datum des Versicherungsabschlusses;
  2. Nummer der Versicherungspolice;
  3. Name und Vorname des Versicherten;
  4. Angaben zum Versicherungsunternehmen;
  5. Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Rußland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken;
  6. Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschließlich der Überführung im Falle des Todes. 
  7. Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschließlich Rußland; Europa, einschließlich Rußland);
  8. Unterschrift des Versicherers.

Versicherungspolicen - und Bestätigungen, darunter auch Versicherungskartenformulare mit Stempeln des Versicherungsunternehmens usw., die oben aufgeführte Forderungen nicht erfüllen und den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.

Sonderfälle

Für Personen, die in Russland Soldatengräber oder zivile Gräber besuchen (Abkommen Russland – EU, Russland-Norwegen, Russland-Dänemark, Russland-Island, Russland-Schweiz):

  • ein amtliches Dokument im Original oder beglaubigte Kopie, ausgestellt von den zuständigen russischen Behörden oder vom Roten Kreuz, in dem die Existenz des Grabes bestätigt wird;
  • ein Dokument im Original oder in Kopie, in dem der Verwandtschaftsgrad (Verwandte ersten Grades) zwischen dem Antragsteller und dem Begrabenen bestätigt wird. Zu den Verwandten ersten Grades zählen Eltern, Kinder, Enkelkinder, Ehegatten, Großeltern, Geschwister;
  • für Personen, die Soldatengräber oder zivile Gräber besuchen wollen, wird in der Regel kurzfristiges Privatvisum für die Aufenthaltsdauer bis zu 14 Tagen ausgestellt.

Für die Einreise in die Russische Föderation zum Zwecke der Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe, zum Besuch eines schwer kranken Verwandten ersten Grades oder zur Beerdigung eines nahen Verwandten kann auf Antrag des Bürgers und aufgrund der Entscheidung des Botschafters oder Generalkonsuls der Russischen Föderation ein Privatvisum erteilt werden.

Dem Antrag sind zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:

  • Verwandschaftsnachweis zwischen dem reisenden Antragsteller und der besuchten oder verstorbenen Person;
  • schriftliche Bestätigung von der russischen medizinischen Einrichtung, ausgestellt auf dem offiziellen Briefbogen (mit dem Dienststempel versiegelt), über die Notwendigkeit medizinischer Hilfe, Dringlichkeit einer Behandlung oder Untersuchung, oder über Schwere der Erkrankung pflegebedürftiger Person;
  • Sterbeurkunde eines nahen Verwandten des Antragsstellers (Ehemann, Ehefrau, Kinder, Eltern, (u.a. von den als Begleitperson mitreisenden Ehefrau oder Ehemann), Schwester, Bruder);
  • Telegramm über den Tod des nahen Verwandten mit einem Vermerk des Postbeamten.