Тouristenvisum

 

Тouristenvisum

 

Visum All Inclusive

Auf zahlreiche Anfragen unserer Kunden haben wir unsere Dienstleistungen erweitert und bieten nun die Visumbeschaffung für Russland als Komplettservice an.

Visum per Post

Für mehr Kundenservice bietet das Russische Visazentrum die Annahme und Bearbeitung per Post eingereichter Visumanträge an. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Erteilung eines einmaligen oder zweimaligen Touristenvisums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Eine Bestätigung zur Aufnahme eines ausländischen Touristen von einem im Einheitlichen Föderalen Touristenregister eingetragenen Reiseveranstalter;

  2. Gültiger Reisepass, der noch mindestens zwei freie Seiten aufweist und 6 Monate nach Visumablauf gültig sein muss. Der vorgelegte Pass darf keine Zweifel hinsichtlich der Echtheit seiner Zugehörigkeit dem Passinhaber erregen, keine nicht amtlich beglaubigte Vermerke, Eintragungen, Korrekturen oder Retuschierungen und keine ausgerissenen oder losen Blätter enthalten;

  3. Visumantragausgefüllt in elektronischer Form  auf der Internetseite visa.kdmid.ru in Sprachen Russisch oder Englisch. Alle Fragen im Visumfragebogen müssen vollständig beantwortet und alle Felder lückenlos ausgefüllt werden.
    Bitte speichern Sie und drucken Sie Ihren Visumantrag aus. Das online ausgefüllte und ausgedruckte Visumformular wird vom Antragsteller/von der Antragstellerin eigenhändig unterzeichnet, die Unterschrift darf die dafür vorgesehene Feldgröße nicht überschreiten;

  4. Ein aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate) in Farbe im Format 3,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme auf hellem Hintergrund, ohne verdunkelnde Brille und Kopfbedeckung (zulässig nur bei den Personen, deren Religion oder nationale Tradition sie dazu verpflichtet, vorausgesetzt, dass das Passfoto ebenfalls mit Kopfbedeckung aufgenommen wurde).

  5. Eine aktuelle Bestätigung der Auslandskrankenversicherung, gültig für die Russische Föderation für die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts.

    Eine Auslandskrankenversicherung für den gewünschten Reisezeitraum können Sie auch vor Ort in Ihrem zuständigen Visazentrum oder online abschließen.

     

  6. Deutsche Staatsangehörige müssen zusätzlich eine Verdienstbescheinigung bzw. einen gleichwertigen Nachweis als Garantie der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat vorlegen. Als Rückkehrwilligkeitsnachweis für Touristen wird ebenfalls ein s.g. Garantieschreiben von einem deutschen Reiseunternehmen akzeptiert, welches die Rückkehrwilligkeit seiner Kunden, Touristen, in den Aufenthaltsstaat garantiert.

Als Rückkehrwilligkeitsnachweis kann vorgelegt werden:

  • Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung
  • Registrierungsschein des eigenen Unternehmens (Gewerbeanmeldung)
  • Steuererklärung o. Bescheid vom Steuerberater
  • Kontoauszug
  • Rentnerausweis/ Rentnerbescheid
  • Studentenausweis/BAFöG-Bescheid/Immatrikulationsbescheingung
  • Grundbuchauszug

Wichtiger Hinweis! Die Konsularabteilung der Russischen Föderation kann im Verlauf eines Prüfverfahrens zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen auffordern, den Antragsteller zu einem Gespräch einbestellen oder die Bearbeitungsfrist verlängern.

Bitte beachten Sie! Falls Sie kein Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind, müssen folgende Unterlagen zusätzlich vorgelegt werden:

  1. Eine Berechtigung zum durchgängigen Aufenthalt in Deutschland für mehr als 90 Tage für Bürger folgender Staaten: Albanien, Bahrain, Venezuela, Haiti, Ägypten, Irland, Lesotho, Libyen, Mazedonien, Mali, Mexiko, Neuseeland, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Südkorea, Saudi Arabien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Sierra Leone, Äquatorialguinea, der Republik Südafrika und Japan.

Je nach nationaler Gesetzgebung kann eine Berechtigung zur vorübergehenden Wohnsitznahme, eine befristete Aufenthaltserlaubnis usw. als Nachweis für den durchgängigen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Deutschland  gelten.

  1. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder ein anderes gleichwertiges Dokument für die Bürger von  Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Vietnam, Georgien, Indien, Irak, Iran, China, Nordkorea, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Syrien, Somalia, der Republik Tschad, Sri Lanka, und Äthiopien.

Wichtig zu wissen

Ein reguläres Touristenvisum wird für deutsche Staatsangehörige, Staatsangehörige anderer Länder sowie für Staatenlose für kurzfristige Aufenthalte mit dem touristischen Zweck (Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, Reiseführungen, Besichtigung der Sehenswürdigkeiten) erteilt. Zum Nachweis des Reisezwecks bei Tousitenvisa ist eine Bestätigung zur Aufnahme eines ausländischen Touristen von einem im Einheitlichen Föderalen Touristenregister eingetragenen Reiseveranstalter vorzulegen.

Zulässig im Rahmen eines Touristenvisums sind auch die Einreisen zu Zwecken, wie kurzfristige Geschäftsverhandlungen, Teilnahme an den Ausstellungen, Messen und Auktionen, sowie medizinische Beratung oder Untersuchung. In solchen Fällen muss in der Reisebestätigung für ausländischen Touristen als Reisezweck „zweckgebundener Tourismus“  eingetragen werden, das Visum wird dann für die angegebene Dauer der Veranstaltung erteilt.

Ein Touristenvisum kann zur einmaligen oder zweimaligen Einreise ausgestellt werden.

Ein zweimaliges Touristenvisum  wird nur dann erteilt, wenn während des Aufenthalts in Russland eine Reise in ein grenzendes drittes Land (GUS-Länder, Baltikum) geplant ist oder in die Länder, bei denen eine Rückreise über Russland erfolgen muss (z.B. China, Mongolei). Die Reiseroute muss in solchen Fällen in der Bestätigung zur Aufnahme eines ausländischen Touristen angegeben werden. 

Maximale Aufenthaltsdauer in Russland mit einem Touristenvisum beträgt bis zu 30 Tage.

Bitte beachten Sie! Versicherungspolicen müssen folgende Informationen enthalten:

  1. Datum des Versicherungsabschlusses;
  2. Nummer der Versicherungspolice;
  3. Name und Vorname des Versicherten;
  4. Angaben zum Versicherungsunternehmen;
  5. Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Rußland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken;
  6. Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschließlich der Überführung im Falle des Todes.
  7. Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschließlich Rußland; Europa, einschließlich Rußland);
  8. Unterschrift des Versicherers.

Versicherungspolicen - und Bestätigungen, darunter auch Versicherungskartenformulare mit Stempeln des Versicherungsunternehmens usw., die oben aufgeführte Forderungen nicht erfüllen und den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.