Geschäftsvisum

 

Geschäftsvisum

 

Erforderliche Unterlagen

Für die Erteilung eines Geschäftsvisums für Indien sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Visumantrag Das Online-Antragsformular muss ausgefüllt, ausgedruckt und eigenhändig auf der ersten Seite im Feld "Signature" und auf der zweiten Seite unterschrieben werden.
  2. Gültiger Reisepass im Original + eine Kopie der Hauptseite mit dem Foto. Der Pass muss noch mindestens 180 Tage über die Visumdauer hinaus gültig sein und zwei freie gegenüberliegende Seiten aufweisen.
  3. Zwei Passbilder in Farbe im Format im Format 5 x 5 cm, Frontalaufnahme auf hellem Hintergrund, ohne verdunkelnde Brille und Kopfbedeckung.
  4. Eine formelle Einladung des indischen Geschäftspartners (auf Englisch).

Die Einladung muss auf dem Briefbogen des einladenden Unternehmens erstellt werden und folgende Angaben enthalten:

  1. a) persönliche Angaben zum Antragsteller: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Passnummer;
  2. b) Angaben zur geplanten Reise: Zeitraum und Reisezweck;

с) Informationen zum gastgebenden Unternehmen: vollständige Bezeichnung und Anschrift, Telefonnummer,  Name und Funktion des Unterzeichners (Firmenleiter, Geschäftsführer), Unternehmenssiegel.

  1. Kopie des Handelsregisterauszugs zum einladenden Indischen Unternehmen
  2. Entsendungsschreiben vom deutschen Arbeitgeber auf Englisch mit folgenden Informationen: Reisezweck, Dauer, Position, Name und Passangaben des Reisenden, Kostenübernahme für die Reise.

In Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige müssen dem Antrag eine Kopie der Meldebescheinigung beifügen (zum Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland seit mehr als 12 Monate).

Wichtig zu wissen

Für die Reise nach Indien zu geschäftlichen Zwecken (für Besprechungen/Verhandlungen, Kundenakquise, Teilnahme an einer Messeausstellung, Vertragsabschlüsse etc.) muss ein Geschäftsvisum (Business-Visa) beantragt werden. Ein Geschäftsvisum wird mit einer Visagültigkeit von 6 oder 12 Monaten für mehrfache Einreise ausgestellt. Dauergeschäftsvisa von 2 und 5 Jahren sind in Einzelfällen möglich, sofern die Person auf Grundlage bilateraler Abkommen oder von der indischen Regierung genehmigter Joint Venture Projekte in Indien zu tun hat.

Wichtig: Wollen Sie an einer Konferenz teilnehmen, müssen Sie ein Konferenzvisum beantragen!