Studienvisum

 

Studienvisum

 

Visumbeantragung per Post

Für mehr Kundenservice bietet das Russische Visazentrum die Annahme und Bearbeitung per Post eingereichter Visumanträge an. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Erteilung eines einmailgen oder zweimaligen Studienvisums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Nachweise zum Reisezweck für ein Studienvisum:

    1.1. Einladung im Original, ausgestellt durch den Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation oder dessen regionalen Vertretungen;

    1.2. Entscheidung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation über die Visumerteilung für einen ausländischen Staatsbürger, die an die diplomatische Vertretung oder Konsularabteilung der Russischen Föderation per telex schriftlich mitgeteilt wird;

    1.3. Ein schriftliches Ersuchen im Original oder in Kopie oder eine Einschreibebescheinigung der russischen Gasthochschule oder ein vorläufiger Studentenausweis (Schülerkarte) von einer russischen Bildungseinrichtung - für alle Schüler, Studenten, Promovierende und begleitendes Lehrpersonal, die zu Studien- und Ausbildungszwecken für die Aufenthaltsdauer von insgesamt höchstens 90 Tagen einreisen (Abkommen Russland-EU, Russland-Norwegen, Russland-Dänemark, Russland-Island, Russland-Schweiz);

  2. Gültiger Reisepass, der noch mindestens zwei freie Seiten aufweist und mindestens 1,5 Jahren ab dem Einreisedatum auf dem erteilten Visum gültig sein muss. Der vorgelegte Pass darf keine Zweifel hinsichtlich der Echtheit seiner Zugehörigkeit dem Passinhaber erregen, keine nicht amtlich beglaubigte Vermerke, Eintragungen, Korrekturen oder Retuschierungen und keine ausgerissenen oder losen Blätter enthalten;

  3. Visumantragausgefüllt in elektronischer Form  auf der Internetseite visa.kdmid.ru in Sprachen Russisch oder Englisch. Alle Fragen im Visumfragebogen müssen vollständig beantwortet und alle Felder lückenlos ausgefüllt werden.
    Bitte speichern Sie und drucken Sie Ihren Visumantrag aus. Das online ausgefüllte und ausgedruckte Visumformular wird vom Antragsteller/von der Antragstellerin eigenhändig unterzeichnet, die Unterschrift darf die dafür vorgesehene Feldgröße nicht überschreiten;

  4. Ein aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate) in Farbe im Format 3,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme auf hellem Hintergrund, ohne verdunkelnde Brille und Kopfbedeckung (zulässig nur bei den Personen, deren Religion oder nationale Tradition sie dazu verpflichtet, vorausgesetzt, dass das Passfoto ebenfalls mit Kopfbedeckung aufgenommen wurde);

  5. Eine aktuelle Bestätigung der Auslandskrankenversicherung, gültig für die Russische Föderation für die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts.
    Eine Auslandskrankenversicherung für den gewünschten Reisezeitraum können Sie auch vor Ort in Ihrem zuständigen Visazentrum oder online abschließen.

  6. Aktueller HIV-Test mit dem negativen Ergebnis (wenn die Aufenthaltsdauer im Rahmen der Visumgültigkeit über 90 Tage hinausgeht).

Wichtiger Hinweis! Die Konsularabteilung der Russischen Föderation kann im Verlauf eines Prüfverfahrens zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen auffordern, den Antragsteller zu einem Gespräch einbestellen oder die Bearbeitungsfrist verlängern.

Bitte beachten Sie! Falls Sie kein Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind, müssen folgende Unterlagen zusätzlich vorgelegt werden:

  1. Eine Berechtigung zum durchgängigen Aufenthalt in Deutschland für mehr als 90 Tage für Bürger folgender Staaten: Albanien, Bahrain, Venezuela, Haiti, Ägypten, Irland, Lesotho, Libyen, Mazedonien, Mali, Mexiko, Neuseeland, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Südkorea, Saudi Arabien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Sierra Leone, Äquatorialguinea, der Republik Südafrika und Japan.

Je nach nationaler Gesetzgebung kann eine Berechtigung zur vorübergehenden Wohnsitznahme, eine befristete Aufenthaltserlaubnis usw. als dokumentarischer Nachweis für den durchgängigen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Deutschland  gelten.

  1. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder ein anderes gleichwertiges Dokument für die Bürger von  Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Vietnam, Georgien, Indien, Irak, Iran, China, Nordkorea, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Syrien, Somalia, der Republik Tschad, Sri Lanka, und Äthiopien.

Wichtig zu wissen

Ein reguläres Studienvisum wird für ausländische Staatsangehörige erteilt, die in die Russische Föderation zu Studien- oder Bildungszwecken einreisen wollen. Die  Beantragung eines Studiensvisums erfolgt bei Vorlage einer Einladung vom Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation (FMS), ausgestellt auf Antrag einer russischen Bildungseinrichtung, oder bei Vorlage einer Entscheidung vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.

Ein Studienvisum wird nur für eine einmalige Einreise bis zu 90 Tagen erteilt.

Ein Studienvisum kann am Aufenthalts- und Registrierungsort des ausländischen Staatsbürgers durch Erteilung eines mehrmaligen Visums verlängert werden und wird dann für die Dauer eines Studienvertrags, jedoch nicht über 1 Jahr hinausgehend, ausgestellt.

Bitte beachten Sie! Versicherungspolicen müssen folgende Informationen enthalten:

  1. Datum des Versicherungsabschlusses;
  2. Nummer der Versicherungspolice;
  3. Name und Vorname des Versicherten;
  4. Angaben zum Versicherungsunternehmen;
  5. Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Rußland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken;
  6. Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschließlich der Überführung im Falle des Todes. 
  7. Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschließlich Rußland; Europa, einschließlich Rußland);
  8. Unterschrift des Versicherers.

Versicherungspolicen - und Bestätigungen, darunter auch Versicherungskartenformulare mit Stempeln des Versicherungsunternehmens usw., die oben aufgeführte Forderungen nicht erfüllen und den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.