Visuminformationen

 

Visum

Für die Einreise in die Russische Föderation benötigen ausländische Staatsangehörige ein Visum. Das Visum für die Russische Föderation muss vor dem Reiseantritt erteilt werden.

Die Visummarke wird in den Pass aufgebracht und beinhaltet folgende Angaben: Name, Vorname (in lateinischer und kyrillischer Schrift), Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer, Ausstellungsdatum des Visums, erlaubte Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation, Nummer der Einladung oder der Entscheidung eines Staatsorgans, Gültigkeitsdauer des Visums, Reisezweck, Angaben zur gastgebenden Person oder zum einladenden Unternehmen (juristische Person), Zahl der Einreisen.

Wenn der Reisepass des Antragstellers/der Antragstellerin bereits ein gültiges oder nicht verwendetes Visum enthält, setzt die Erteilung eines neuen Visums voraus, dass das vorhandene Visum durch einen entsprechenden Stempelvermerk auf der Visamarke gelöscht wird.

Zu beachten für russische Staatsangehörige, die auch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen!

Die Staatsangehörigen der Russischen Föderation sind verpflichtet, mit ihren gültigen nationalen Reisepässen in die Russische Föderation einzureisen. Falls diese Personen auch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, werden sie von der Russischen Föderation nur als Bürger der Russischen Föderation betrachtet. Da es kein entsprechendes Abkommen zwischen Russland und Deutschland gibt, gilt diese Regel für alle, die gleichzeitig über die russische und die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen (siehe Art. 6 des föderalen Gesetzes der Russischen Föderation vom 31. Mai 2002 № 62-FG «Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation»). In diesem Zusammenhang ist die Visumbeantragung für deutsche Pässe russischer Staatsangehöriger untersagt!

Visumkategorien

Je nach Reise- und Aufenhaltszweck in der Russischen Föderation werden folgende Visumkategorien ausgestellt: diplomatisches Visum, Dienstvisum, reguläres Visum, Transitvisum,  Visum zum zeitweiligen Aufenthalt.

Zahl der Einreisen

Ein einmaliges Visum berechtigt zur einmaligen Einreise in die Russische Föderation und zur einmaligen Ausreise.

Ein zweimaliges Visum berechtigt zur zweimaligen Einreise in die Russische Föderation und zur zweimaligen Ausreise.

Ein mehrmaliges Visum berechtigt zur mehrmaligen Einreise (mehr als zweimal) in die Russische Föderation. Staatsangehörige der EU-Länder, Teilnehmerstaaten am Visumerleichterungsabkommen, dürfen sich mit einem mehrmaligen Visum im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation höchstens 90 Tage (insgesamt oder durchgängig) pro Zeitraum von 180 Tagen aufhalten. Verstöße gegen diese Regelung werden nach russischen gesetzlichen Vorschriften rechtlich verfolgt und können zum Einreiseverbot für die Russische Föderation führen.

Für einen dauerhaften Aufenthalt in Russland von mehr als 3 Monate muss je nach Zweck ein Arbeitsvisum, ein Studienvisum oder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bzw. eine Niederlassungserlaubnis für Russische Föderation beantragt werden.